Die Stiftungsorgane
Die Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch seinen Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung der Stiftung, insbesondere die ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Vergabe der Stiftungsmittel in Übereinstimmung mit der Satzung. Er hat hierüber nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechenschaftslegung und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung Rechnung zu legen.
Das Kuratorium berät, unterstützt und überwacht den Vorstand im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Stiftungssatzung, um den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu erfüllen.
Vorstand
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Kuratorium
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